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    Anwaltskanzlei

    Rechtsanwältin Kathrin Menkens
     
     
     
     
     
     

  • Kanzlei Menkens

    Herzlich Willkommen,

     

    die Kanzlei Menkens wird von Rechtsanwältin und Diplom-Geographin Kathrin Menkens in 3. Generation in Delmenhorst geführt. Wir verstehen uns dabei als Allgemeinkanzlei mit den Schwerpunkten Immobilienrecht und Familienrecht, die für Rechtssuchende ein breites Kompetenzspektrum bietet. Im Rahmen der Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Claus-Jürgen Krause werden die Schwerpunkte mit sozialrechtlichen Schwerpunkten optimal ergänzt.

     

    Unsere Stärke ist der gute persönliche Umgang mit unseren langjährigen Mandanten, für die wir aufgrund des Vertrauensverhältnisses in unsere Arbeit erster Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen und Probleme sind. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

     

    Nutzen Sie die Möglichkeit einer anwaltlichen Erstberatung! Die Kosten für eine solche Erstberatung liegen regelmäßig bei etwa 150,00 EURO. Die Kosten für eine Erstberatung werden zumeist von den Rechtsschutzversicherungen unserer Mandanten übernommen. Für einkommensschwache Mandanten besteht zudem die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht zu erhalten.

  • "Das Gesetz ist lückenhaft, das Recht ist lückenlos."

    "Wer es wagt, sein Recht zu verteidigen,
    der hat Recht verdient."

  • Rechtsgebiete

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    ◆ Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

    Durch die langjährige Tätigkeit von Rechtsanwältin Menkens als beratende Anwältin im Ortsverein Haus & Grund Delmenhorst und Umgegend e.V. und als Vorstandsmitglied im Landesverband Oldenburg e.V. sowie durch den absolvierten Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht liegt ein deutlicher Schwerpunkt unserer Beratung und Vertretung unserer Mandanten im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

    • Allgemeine Fragen zum Mietvertrag
    • Wirksamkeit von einzelnen Klauseln, insbesondere Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen
    • Mieterhöhungen und Mietspiegel
    • Betriebskostenabrechnungen und Heizkostenabrechnungen
    • Mietminderung und Zurückbehaltungsmöglichkeiten
    • Schäden in der Mietwohnung, insbesondere Schimmel
    • Fristlose und/oder ordentliche Kündigung von Mietverhältnissen
    • Modernisierung von Wohnraum
    • Gestaltung von gewerblichen Mietverträgen, Fragen zum Gewerbemietrecht
    • Pachtverträge
    • Allgemeine Fragen zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG), insbesondere Abgrenzung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, dem Inhalt von Sondernutzungsrechten und der Gültigkeit von Beschlüssen
    • Anfechtung von Beschlüssen im Wohnungseigentum
    • Abberufung und Kündigung des Verwalters
    • Klagen gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft
    • Klagen gegen einzelne Wohnungsmiteigentümer oder deren Mieter
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    ◆ Immobilienrecht: Grundstücksrecht, Nachbarrecht, Maklerrecht

    Gerade zu Immobilien tauchen immer wieder Fragen und Probleme auf, die unsere Mandanten beschreiben wie folgt:

    • Grenzstreitigkeiten
    • Überbau von Grundstücken, fehlender Grenzabstand
    • Schäden durch Nachbarbauten
    • Belastungen des Grundstückes durch Grunddienstbarkeiten und öffentlich-rechtliche Baulasten
    • Erschließungsbeiträge und Straßenausbau
    • Instandhaltung und Instandsetzung von Privatwegen und gemeinschaftlichen Anlagen bei Mitbenutzungsrechten von Dritten und Nachbarn
    • Fragen zu Maklerprovisionen und Maklerklauseln
    • Schiedsverfahren im Nachbarrecht
    • Unterlassungs- und Schadensersatzklagen wegen Beeinträchtigung des Grundstückes
    • Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche
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    ◆ Baurecht

    Öffentliches Baurecht

     

    Bauherren benötigen für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen in der Regel eine Baugenehmigung. Auch wenn es einer solchen nicht bedarf, sind die materiell-rechtlichen Anforderungen einzuhalten. Andernfalls kann die Bauaufsichtsbehörde von Amts wegen oder auf Antrag eines Nachbarn im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens gegen das Vorhaben einschreiten. Dann stellt sich oft die Frage, ob das Vorgehen der Baubehörde mit einer Beseitigungsverfügung oder einer Nutzungsuntersagung rechtmäßig ist.

    Wir beraten daher vor allem bei folgenden Konstellationen:

    • Entspricht das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften? Sind neben der Baugenehmigung zusätzliche Genehmigungen einzuholen? Ist Denkmalschutz zu beachten?
    • Ist ein Bauvorbescheid, eine Teilbaugenehmigung, eine Baugenehmigung rechtmäßig? Was kann im Falle einer Ablehnung der Genehmigung unternommen werden?
    • Welche Rechte habe ich als Nachbar vor, während und nach der Bauphase?
    • Fragen zu städtebaulichen Verträgen, zu Erschließungsverträgen und Stellplatzablöseverträgen.

    Privates Baurecht

     

    Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Bereich des privaten Baurechts außergerichtlich und gerichtlich bei allen auftretenden Problemen, unabhängig davon ob unsere Mandanten Bauherren, Bauunternehmer oder Architekten sind.

    Unter anderem helfen wir bei folgenden Komplikationen:

    • Mängelhaftung;
    • Maßnahmen bei (drohender) Insolvenz;
    • Vergütung bei zusätzlicher oder geänderter Leistung;
    • Fragen zur Abnahme und zu Sicherheiten;
    • Verzug und Vertragsstrafen;
    • Beweissicherung durch selbständiges Beweisverfahren.

    Hierbei müssen entsprechend dem Bauvertrag, der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB VOB/B), oder dem Kauf- bzw. Werkvertragsrecht, die richtigen Maßnahmen getroffen werden. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten, um das Bauvorhaben auch weiterhin wirtschaftlich angemessen zum Erfolg zu bringen und endlose gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

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     Familienrecht

    Familienrecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet. Im Vordergrund unserer anwaltlichen Tätigkeit stehen daher insbesondere Auseinandersetzungen, die sich aus der Trennung von Ehepartnern und der Ehescheidung ergeben. Ferner die damit verbundenen Fragen bezüglich der (gemeinsamen) Kinder, meist dem Unterhaltsrecht und dem Sorgerecht. Selbstverständlich beraten wir auch Partner einer gleichgeschlechtlichen Ehe, der sogenannten Lebenspartnerschaft, zu Fragen der Trennung und der Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

    • Fragen zur Trennung
    • Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt
    • Scheidung und Versorgungsausgleich
    • Sorgerecht: alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht
    • Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
    • Gewaltschutz und Wohnungszuweisung
    • Hausrataufteilung
    • Lebenspartnerschaft
    • Zugewinnausgleich und Schenkungen
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    ◆ Erbrecht

    Viele Menschen wollen sich mit ihrem eigenen Tod nicht beschäftigen und meiden daher erbrechtliche Gespräche und Fragestellungen. Oft genug schreiben Menschen ihr eigenes Testament kurz vor ihrem Tod ohne jegliche rechtliche Beratung. Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei Formfehler begangen werden und das eigenhändige Testament unwirksam ist, ist hoch.

    Daher raten wir insbesondere bei schwierigen erbrechtlichen Fragen zu einer Beratung und ggfs. zur Errichtung eines öffentlichen Testamentes. Die Vorteile des öffentlichen Testamentes sind zudem, dass aufgrund der amtlichen Verwahrung die Gefahr des Verlustes, des Beiseiteschaffens oder späterer Verfälschungen nahezu ausgeschlossen ist.

    Wir beraten jedoch nicht lediglich über Testamente, sondern beraten und vertreten unsere Mandanten unter anderem zu weiteren Themen des Erbrechts wie:

    • Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente
    • Ausschlagung von Erbschaften
    • Erbauseinandersetzung
    • Vermächtnisse
    • Erbscheinsverfahren
    • Vorweggenommene Erbfolge und Schenkung
    • Pflichtteilsansprüche
    • Vollmachten, u.a. Generalvollmacht und Betreuungsvollmacht
    • Patientenverfügung und Bestattungsverfügung Testamentsvollstreckung
    • Testamentsvollstreckung

    Ferner besteht die Möglichkeit, uns als Testamentsvollstrecker gem. §§ 2197 ff. BGB zu ernennen, mit der Aufgabe, den letzten Willen des Erblassers zur Ausführung zu bringen.

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    ◆ Vertragsrecht

    Die zivilrechtlichen Ansprüche sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) normiert. Sie sind ein Teil des allgemeinen Zivilrechts, welches uns tagtäglich begleitet. Auch wenn dies nicht bewusst wahrgenommen wird, werden laufend Verträge geschlossen, die Rechte und Pflichten entstehen lassen. Das beginnt schon beim morgendlichen Brötchenkauf.

    Wenn es zu Reklamationen oder/und sonstigen Problemen in der vertraglichen Beziehung kommt, prüfen wir den Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Schenkungsvertrag, Verwahrungsvertrag oder einen sonstigen typischen oder atypischen notariellen Vertrag und geben wertvollen anwaltlichen Rat, u.a. zu den Fragen

    • Gewährleistungsrechte, wie Nachlieferung, Minderung und Schadensersatz
    • Rückabwicklung von Verträgen
    • Geltendmachung von Folgeschäden 
    • Widerruf von Verträgen

    Grundsätzlich können die Parteien ihre Vertragspflichten durch einen bestimmten Vertragstypus bzw. ganz speziellen Vertragstext selbst regeln. Um jedoch Regelungslücken zu vermeiden und wirksame Klauseln miteinander zu vereinbaren, kann es durchaus ratsam sein, Rechtsanwälte mit der Vertragsausarbeitung zu beauftragen und/oder sich zu einzelnen Klauseln vor Vertragsabschluss beraten zu lassen.

    Da notarielle Verträge oftmals selbst von rechtskundigen und interessierten Menschen nicht verstanden werden, bieten wir insbesondere die rechtliche Überprüfung und (hoffentlich) verständliche Erläuterung von notariellen Verträgen an.

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    ◆ Verwaltungsrecht

     

    Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratung liegt im Verwaltungsrecht. Aufgrund von außerjuristischen Kenntnissen, zahlreichen Fortbildungen und der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltskurs Verwaltungsrecht ist Rechtsanwältin Menkens in der Lage, unsere Mandanten in diesem Rechtsgebiet vertieft zu beraten und zu vertreten.

    Das Verwaltungsrecht ist eines der umfangreichsten Rechtsgebiete und umfasst folgende Gebiete:

    • Öffentliches Baurecht (siehe auch unter Baurecht);
    • Abgabenrecht, soweit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist;
    • Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungs-recht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht);
    • Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht);
    • öffentliches Dienstrecht.

    Im Gegensatz zum Zivilrecht, welches die Rechte und Pflichten zwischen Personen regelt, regelt das Verwaltungsrecht – vereinfacht ausgedrückt - die Rechte und Pflichten zwischen dem Staat und dem Bürger. Das Verwaltungsrecht begegnet dem Bürger bereits dann, wenn er aus dem Haus geht und ein neues Verkehrszeichen wahrnimmt, wenn er seinen Grundbesitzabgabenbescheid oder einen Bescheid über Erschließungskosten erhält, wenn er an einer angemeldeten Demonstration teilnimmt oder auf dem Markt hört, dass das Standgeld von der Stadt erhöht wurde. Kommt der Bürger dann nach Hause, liegen die Ablehnung des Studienplatzes, der Einberufungsbescheid und eine Einladung zum Verkehrsunterricht im Kasten.

    Das Verwaltungsrecht begegnet dem Bürger jedoch auch in anderer Form. Für bestimmte Tätigkeiten und Vorhaben benötigt man von der Stadt oder dem Landkreis oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Institution Genehmigungen. Will der Bürger daher eine Gaststätte eröffnen, braucht er eine Genehmigung. Will er ein Haus bauen ebenfalls. Für die Errichtung und den Betrieb eines Unternehmens können noch mehr Genehmigungen anfallen, die ganze Ordner füllen können.

    Die Rechtsvorschriften kommen dabei nicht nur von kommunaler Ebene in Form von Satzungen, sondern je nach Rechtsgebiet handelt es sich um Landes- und/oder Bundesgesetze mit den jeweiligen Verwaltungsvorschriften. Ferner ist grundsätzlich das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union bzw. der Europäischen Gemeinschaft zu beachten. Die zunehmende Privatisierung von Verwaltungsaufgaben (sog. Public Private Partnership) hat vielschichtige rechtliche Fragen aufgeworfen.

    Wir übernehmen die anwaltliche Beratung und Vertretung im Verwaltungsverfahrensrecht und im Verwaltungsprozessrecht, im einzelnen:

    • Einlegung von Widersprüchen;
    • Beratung im Verwaltungsverfahren; Stellung von Anträgen;
    • Erhebung von Klagen vor den Verwaltungsgerichten;
    • Prüfung von Satzungen, ggfs. Normenkontrollverfahren;
    • Vertretung in Eilverfahren;
    • Entwurf und Beratung in öffentlich-rechtlichen Verträgen.

    Die Übernahme der Anwaltskosten rechtlicher Beratung und Vertretung wird nur sehr selten von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Die Deckungsanfrage wird von uns durchgeführt. 

  • Das Team

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    Rechtsanwältin
    und Diplom-Geographin Kathrin Menkens

    Sie ist Rechtsanwältin in Delmenhorst und im Rahmen einer Bürogemeinschaft im Januar 2004 in den langjährigen Familienbetrieb eingetreten. Seit 2006 leitet sie die Kanzlei.

     

    Zuvor hat sie an den Universitäten in Mainz, San Marcos (Texas) und Hannover Geographie und Jura studiert und ist seit 1997 Diplom-Geographin. Als Geographin hat sie für die Deutsche Messe AG in Singapur gearbeitet und war während des Jurastudiums wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) in Hannover. Ihr Rechtsreferendariat leistete sie in Paderborn, Detmold und Berlin ab.

     

    In den Schwerpunkten Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät sie seit 2004 den Ortsverein Haus & Grund Delmenhorst und Umgegend. Seit 2010 ist sie stellvertretende Landesverbandsvorsitzende von Haus & Grund Oldenburg. Mitgliedschaften bestehen in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) und im örtlichen Anwaltsverein Oldenburg. Ferner ist sie seit 2014 im Verwaltungsrat des Wichernstiftes in Ganderkesee tätig.
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    Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
    Claudia Gregor

    Sie ist langjährige Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte und arbeitet in der Kanzlei Menkens bereits seit 1991.

     

    Bereits unter Rechtsanwalt und Notar a.D. Gunter war sie im Notariat tätig. Inzwischen ist sie in allen Bereichen des Zivil- und Zwangsvollstreckungs-rechts sowie in der Verwaltung aktiv und sitzt im Empfang.

    Angestellte
    Angelika Andexer

    Sie ist seit 2009 für die Objektpflege in der Kanzlei verantwortlich.
  • Kanzlei - Historie

    3 Generationen: Dr. Karl Menkens, Gunter Menkens, Kathrin Menkens

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    Der Ursprung der Kanzlei geht auf Heinrich Menkens (1869 - 1940), zurück, der in der Langen Str. 92 in Delmenhorst als Rechtsbeistand und Auktionator tätig war.

     

    Sein Sohn, Karl Menkens (1904 - 1983), studierte in den 20-er Jahren in Freiburg, Leipzig und Göttingen Rechtswissenschaften. Karl Menkens promovierte in den 30-er Jahren an der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig über das Thema „Der öffentlich angestellte und beeidigte Auktionator, insbesondere die Frage seiner Beamteneigenschaft“. Die Dissertation widmete er seinem Vater Heinrich Menkens. Karl Menkens erhielt 1932 den Titel „Dr. jur.“ verliehen und leistete sein Referendariat in Delmenhorst und Oldenburg ab.

    Dr. Karl Menkens gründete am 1.7.1935 in der Langen Straße 72 die heutige Kanzlei. 1956 wurden die Praxisräume an den heutigen Standort in der Mühlenstr. 147 verlegt. Die Kanzlei befand sich in einem weißen Stadthaus und beschäftigte mehrere Mitarbeiter. Dr. Karl Menkens war von 1956 -1972 Ratsherr der CDU des Stadtrats von Delmenhorst, von 1960 – 1968 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes und von 1965-1968 Bürgermeister der Stadt Delmenhorst sowie zuletzt Ehrenratsherr der Stadt Delmenhorst.

     

    1973 trat Rechtsanwalt Gunter Menkens (*1942), der Sohn von Karl Menkens, in die bestehende Kanzlei ein. Die Sozietät umfasste zu diesem Zeitpunkt zwei Anwaltsnotare, 1 Rechtsanwalt sowie mehrere angestellte Mitarbeiter. Gunter Menkens wurde 1976 zum Notar ernannt und übernahm 1983 nach dem Tod seines Vaters die Kanzlei. Neben seinem Beruf war er Mitglied in diversen Vereinen, seit 1982 Lektor der ev.-luth. Landeskirche Oldenburg, von 1988 – 2000 Kirchenältester der Stadtkirchengemeinde Delmenhorst und von 1992 – 2007 1. Vorsitzender des Ortsvereines Haus & Grund Delmenhorst und Umgegend.

     

    Im Rahmen der Verbreiterung der Mühlenstraße wurden 1980/81 die Kanzleiräume abgerissen und an gleicher Stelle neu aufgebaut. Als das neue vierstöckige Geschäftshaus stand, zog die Kanzlei im Sommer 1982 ein.

     

    Im Jahr 2004 trat die Tochter von Rechtsanwalt und Notar Gunter Menkens, Rechtsanwältin und Diplom-Geographin Kathrin Menkens (*1973) im Rahmen einer Bürogemeinschaft in die Kanzlei ein. Aufgrund einer schweren Erkrankung von Rechtsanwalt und Notar a.D. Gunter Menkens übernahm sie im Jahr 2006 die Geschäfte als Notarvertreterin und leitet seitdem die Kanzlei.

     

    Im Oktober 2010 erfolgte der Umzug in die modernen und gerichtsnahen Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Karlstraße 2 in Delmenhorst. Sie berät seit 2004 als beratende Rechtsanwältin den Ortsverein Haus & Grund Delmenhorst und Umgegend und ist seit 2010 stellvertretende Landesverbandsvorsitzende von Haus & Grund Oldenburg. Sie ist Mitglied in mehreren Vereinen und seit 2014 im Verwaltungsrat des Wichernstift in Ganderkesee. Seit 2013 ist Rechtsanwalt Claus-Jürgen Krause im Rahmen einer Bürogemeinschaft der Kanzlei beigetreten und ergänzt diese mit sozialrechtlichen Schwerpunkten als Rechtsanwalt und Berufsbetreuer.

     

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  • Kontakt

     
    Sie können uns unter der Telefonnummer 04221 – 14127 erreichen oder gerne auch eine Nachricht über das Kontaktformular hinterlassen.
     

  • Anfahrt

    So finden Sie unsere Kanzlei

  • Formulare

  • Impressum

    Angaben gemäß § 5 TMG:

    Kathrin Menkens
    Karlstr. 2
    27749 Delmenhorst

     

    Tel: 04221 – 141 27
    Fax: 04221 – 12 05 12

     

    E-Mail: info@Menkens-Delmenhorst.de

     

    Rechtsform: Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Claus-Jürgen Krause

     

    Zugelassen als Rechtsanwältin in Deutschland durch die Rechtsanwaltskammer Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg (www.rak-oldenburg.de).

     

    Die Anbieterin unterliegt berufsrechtlichen Regelungen. Diese sind auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de einsehbar.

     

    Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Fachanwaltsordnung (FAO), die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Alle Texte sind über die Internetseite www.brak.de, dort in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch abrufbar.

     

    Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43 Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

     

    Steuernummer: 57 121 04535
    Finanzamt Delmenhorst

     

    Berufshaftpflichtversicherung: VICTORIA Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

     

    Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg (www.rak-oldenburg.de oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de

     

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